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Probeabo: ESG-Navigator

Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einen Blick

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Probeabo: ESG-Navigator

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in den letzten Jahren immens gestiegen und wachsen weiter: Kontinuierlich werden neue Konzepte, Standards und Kennzahlen entwickelt, um für alle Stakeholder gut vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen von hoher Qualität bereitzuhalten. Die teilweise sehr kurzfristig getakteten Entwicklungen und komplexen Anforderungen stellen viele Unternehmen sowie deren Prüfer vor enorme Herausforderungen. Hier setzt der ESG-Navigator an.

In dieser kuratierten Materialsammlung

  • sind alle zentralen Gesetze, Initiativen, Verordnungen und Rechtsakte
  • auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene kommentiert
  • und in den Gesamtkontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebettet verfügbar.


Die klare und übersichtliche Struktur und die hilfreichen und kontinuierlich aktualisierten Verlinkungen auf die zentralen Dokumente, Texte oder Informationen ermöglichen ein schnelles, zielgerichtetes Auffinden der Berichterstattungspflichten für eine Thematik und bieten einen kompakten Überblick über die aktuellen fachlichen Entwicklungen und Neuerungen.

Aufgrund der hohen Dynamik auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit wird die Datenbank fortlaufend aktualisiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.


Dokumentation

Update 09/2024

Das Update im September 2024 enthält neue sowie aktualisierte Beiträge zu u. a. folgenden Themen:

  • Am 26.Juli 2024 veröffentlichte EFRAG eine Zusammenstellung technischer Erläuterungen, die den Anwendern und Adressaten zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Verfügung gestellt werden. Die darin beantworteten Fragen wurden über die EFRAG ESTS Q&A Platform eingereicht. Enthalten sind verschiedene Einzelfragen, die als Auslegungshinweise zu verstehen sind.
  • Am 7. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zu den Anforderungen der CSRD. Enthalten sind verschiedene Einzelfragen, die  als Auslegungshinweise zu verstehen sind. Die FAQs wurden zunächst als "Draft Commission Notice" veröffentlicht und sind von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt.
  • Die  Aktualisierung bestehender Beiträge betrifft u. a. die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs (RegE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Zuvor hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024 einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht. Des Weiteren hat EFRAG am 30. August 2024 die digitale Taxonomie (Tagging) für die Offenlegung gemäß ESRS Set 1 Artikel 8 Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.


Update 07/2024

Das Update im Juli 2024 enthält neue sowie aktualisierte Beiträge zu u.a. folgenden Themen:

  • Am 30. Mai 2024 veröffentlichte EFRAG eine Zusammenstellung technischer Erläuterungen, die den Anwendern und Adressaten zur Umsetzung der European Sustainability Report Standards (ESRS) zur Verfügung gestellt werden. Die darin beantworteten Fragen wurden über die EFRAG ESRS Q&A Platform eingerichtet. Enthalten sind verschiedene Einzelfragen, die als Auslegungshinweise zu verstehen sind.
  • Die Aktualisierung bestehender Beiträge betrifft u.a. die Finalisierung der drei Umsetzungsleitlinien (Implementation Guidance) zu den ESRS sowie der IFRS Sustainability Disclousure Taxonomy.


Update 04/2024

Das Update im April 2024 enthält neue sowie aktualisierte Beitrage zu u.a. folgenden Themen:

Global:

  • Am 7. Oktober 2023 unterzeichnete der Gouverneur von Kalifornien drei Gesetzte, die bestimmte öffentliche und private Unternehmen, die in Kalifornien tät sind, verpflichten, sowohl als aus quantitative als auch qualitative Klimaangaben zu machen.
  • Am 6. März 2024 stimmte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ( Securities and Exchange Commission, SEC) für die Verabschiedung von Vorschriften zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen. Die Vorschriften sehen vor, dass bestimmte Unternehmen in den USA künftig über wesentliche klimabezogene Risiken sowie über Maßnahmen zur Reduzierung oder Anpassung an derartige Risiken berichten müssen.

EU:

  • Am 22. Januar 2024 hat EFRAG zwei Exposure Drafts für neue European Sustanability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der erste Entwurf (ED ESRS LSME) richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU. Diese sind gemäß CSRD verpflichtet, für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2026 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der zweite Entwurf (ED VSME ESRS) soll nicht-kapitalmarktorientierte KMU bei der freiwilligen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen.
  • Am 5. Februar 2024 veröffentlichte EFRAG den ersten Satz technischer Erläuterungen, die den Anwendern und Adressaten zur Umsetzung der ESTS zur Verfügung gestellt werden. Enthalten sind verschiedene Einzelfragen, die als Auslegungshinweise zu verstehen sind. Die Veröffentlichung eines entsprechenden zweiten Satzes erfolgte am 1. März 2024.
  • Am 8. Februar 2024 hat EFRAG zwei Entwürfe für die digitale Taxonomie zur elektronischen Kennzeichnung (Tagging) der Informationen gemäß ESRS Set 1 sowie Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist auf einen Auftrag der Europäischen Kommission und entsprechende Vorschriften in der CSRD zurückzuführen.
  • Am 15. März 2024 erfolgte die Zustimmung zu einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten. Der Kompromisstext weicht vom Text der im Trilog-Verfahren erzielten, vorläufigen politischen  Einigung ab. Eine formale Verabschiedung der Richtlinie steht noch aus.

Deutschland:

  • Am 22. März 2024 wurde der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Die CSRD muss als Änderungsrichtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Beitrag beleuchtet überblicksartig die wesentlichen Vorschriften, die durch den Referentenentwurf vorgeschlagen werden, und geht dabei u.a. auf den Anwendungsbereich, die inhaltlichen Anforderungen, die Verortung und das Tagging sowie die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.






Informationen zum Herausgeber

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Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence ist die Grundsatzabteilung für Unternehmensberichterstattung bei Deloitte und zentrale Anlaufstelle für alle fachlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Deloitte bietet branchenführende Leistungen in den Bereichen Audit und Assurance, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory an. U.a. helfen wir Unternehmen dabei, die Nachhaltigkeitsherausforderungen erfolgreich und effizient zu meistern, von der Definition der Nachhaltigkeitsstrategie über nachhaltige Produkt- und Leistungsangebote, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, der damit einhergehenden Transformation, Finanzierung von Nachhaltigkeitsprojekten bis hin zur nicht-finanziellen Berichterstattung und deren Assurance.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern messbare und langfristig wirkende Ergebnisse, die dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken, die unsere Kunden bei Wandel und Wachstum unterstützen und den Weg zu einer stärkeren Wirtschaft, einer gerechteren Gesellschaft und einer nachhaltigen Welt weisen.

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2. Wie wird mein Probeabo zu einem regulären Abo?
Wenn Sie unser Angebot überzeugt, stellen wir Ihnen Ihr Onlineprodukt nach Ablauf des Probezeitraums von 14 Tagen automatisch weiter zur Verfügung. Sie müssen nichts unternehmen.
Die Abrechnung Ihres Online-Zugangs erfolgt dann jährlich im Voraus. Das Abo läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen es bis zu 4 Wochen vor Ende des Nutzungszeitraums.
3. Wann startet und endet mein Probeabo? Wie ist die Kündigungsfrist?
Das genaue Start- und Enddatum des Probezeitraums sowie genaue Angaben zum spätmöglichsten Kündigungszeitpunkt können Sie der Probeabo-Rechnung (Gesamtpreis 0,00 EUR) entnehmen.
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Titeldetails

  • Stand: kontinuierliche Aktualisierung
  • Auflage:
  • Erscheinungstermin: 10.08.2022 (aktuelles Update aus September 2024)
  • Zusatz:
  • Seitenzahl:
  • ISBN: 978-3-8021-2747-2
  • Ausgabeart: Online-Abonnement
  • Format:

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