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IDW Verlautbarungen 94. Ergänzungslieferung Februar 2025

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IDW Verlautbarungen 94. Ergänzungslieferung Februar 2025


In IDW PS 470 n.F. (10.2021) sind Folgeänderungen aus ISA [DE] 315 (Revised 2019) und aus dem IESBA Code vorgenommen worden. Der geänderte IDW Prüfungsstandard ist erstmals anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2024 enden.

Redaktionelle Änderungen in  IDW PS KMU 7 (09.2022) betreffen die Anpassung an die nach der IDW PS 400er-Reihe und IDW PS 270 n.F. (10.2021) erteilten Bestätigungs- und Versagungsvermerke und die nach IDW PS 450 n.F. (10.2021) erstellten Prüfungsberichte. Zur Übernahme des Anwendungszeitpunkts, zur Anpassung der Definitionen und zur Aktualisierung der Verweise auf andere IDW Prüfungsstandards waren außerdem Folgeänderungen in IDW PS KMU 1 (09.2022) nötig.

§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB schreibt für Kredit,- Finanzdienstleistungs- sowie Wertpapierinstitute vor, dass Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich  eines Risikoabschlags zu bewerten sind. Im Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (IDW ERS BFA 2 n.F.) werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung, Bewertung und Umwidmung von Finanzinstrumenten sowie damit zusammenhängende Fragen adressiert.

Der neu gefasste IDW RS FAB 7 trägt zum einen den Änderungen der Rechtslage durch das MoPeG und das KöMoG Rechnung. Zum anderen enthält er einige davon unabhängige Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen, insbesondere zur bilanziellen Behandlung von durch die Gesellschaft zu zahlenden Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen (negativer Differenzbetrag, Sachwertabfindung), zur Konzernrechnungslegungspflicht im fall sogenannter Einheitsgesellschaften und zur Eigenkapitaldefinition. Gegenüber dem im Juni 2024 zur Konsultation gestellten Entwurf (IDW ERS FAB 7) wurden lediglich wenige materielle Änderungen vorgenommen.

Der Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels (IDW ERS FAB 15) zielt darauf ab, den aus dem Jahr 2006 stammenden IDW RS HFA 15 zu ersetzen. Neben Ergänzungen  und Klarstellungen im bisherigen sachlichen Anwendungsbereich de Verlautbarung vorgesehen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von nationalen Emissionszertifikaten i.S. des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie von Treibhausgasminderungsquoten und -pflichten gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Der Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 18) berücksichtigt Anpassungen und Ergänzungen, die infolge der durch das MoPeG und das KöMoG geänderten Rechtslage erforderlich geworden sind. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Ausführungen zur bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen (einschließlich sogenannter Liquiditätsausschüttungen) der Personenhandelsgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters vorgesehen. Ergänzt werden sollen zudem Darlegungen zum Umgang mit Sachzuzahlungen und Klarstellungen bezüglich sonstiger Aspekte.

IDW RS IFA 1 n.F. enthält Ausführungen zur Erweiterung eines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen, zu zentralen Bereichen der Gebäudeausstattung, deren Standardanhebung zu einer wesentlichen Verbesserung der Gebäudequalität führen kann, und zur wesentlichen Verbesserung der Gebäudequalität aufgrund von energetischer Sanierung.

Das erste Modul der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modul-Verlautbarung (IDW RS VFA 100) thematisiert Fragestellungen zu der Angabe von sog. "Scope-3-THG-Bruttoemissionen" von Versicherungsunternehmen. Der IDW PH 9.970.21 (01.2025) sowie der IDW PH 9.970.23 (01.2025) wurden aktualisiert und heben ihre Vorgängerversionen auf. Die Änderungen sind überschaubar und beruhen insbesondere auf dem sogenannten Solarpaket 1, welches Mitte Mai 2024 das EnFG geändert hat, sowie - im Hinblick auf den IDW PH 9.970.23 (01.2025) - auf dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen in  §§ 66, 67 EnFG, die noch im Vorjahr anzuwenden waren. Daneben wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Redaktionelle Änderungen im IDW PH 9.970.34 (12.2023) beziehen sich auf die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/242 hinsichtlich der Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2104 vom 04.07.2023; dabei betreffen die Änderungen insbesondere KWK-Anlagen, die  ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen worden sind, und das Auslaufen der Übergangsregelung des § 67 Abs. 1 EnFG.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV eine Begrenzung der StromNEV-Umlage in Anspruch nehmen, sofern ihr jeweiliges Verhältnis der Stromkosten für selbst verbrauchten Strom zu den Umsatzerlösen 4% übersteigt. Für die Abgrenzung der selbst verbrauchten Strom zu den weitergeleiteten Stromverbräuchen ist in diesem Zusammenhang § 19 Abs. 2 Satz 16 StromNEV zu beachten, der geändert wurde und nunmehr auf die §§ 21, 45 und 46 EnFG verweist. Daraus ergeben sich redaktionelle Folgeänderungen im IDW PH 9.970.35 (11.2024). Er ersetzt den bisherigen IDW PH 9.970.35 (07.2021).

Die Migration auf SAP® S/4HANA beschäftigt aufgrund der sukzessiven Einstellung der Wartung des Vorgängersystems derzeit viele SAP-Anwender. Die Einführung von SAP® S/4HANA ist häufig komplex und ressourcenintensiv und führt neben Anpassungen an der IT-Infrastruktur meist auch zu umfangreichen Änderungen in den IT-gestützten Geschäftsprozessen. Der hieraus resultierende Beratungs- und Prüfungsbedarf kann insbesondere im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen durch den Berufsstand erfüllt werden. Zur Unterstützung des Berufsstands zeigt der IDW Advisory Hinweis: Einführung von SAP® S/4HANA (IDW AdvH 6.001 (11.2024)) Besonderheiten einer Einführung von SAP® S/4HANA auf und gibt Empfehlungen für eine sachgerechte ERP-Transformation.

Die Fragen und Antworten zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised) wurden aktualisiert. Gegenstand des ersten Teils der Veröffentlichung (Stand: 06.12.2023) waren grundlegende Fragen zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised) insgesamt. Im zweiten Teil wurden nun Einzelfragen zur Prüfungsplanung, zur Risikobeurteilung, zu weitern Prüfungshandlungen und zum Umfang der Arbeitspapiere im Kontext einer Konzernabschlussprüfung ergänzt.


Bei Fragen zur Einsortierung und Inhalten dieser Ergänzungslieferung wenden Sie sich bitte an Herrn Bramspiepe (stefan.bramsiepe@idw.de oder 0211 / 4561-257). Bei allen übrigen Fragen erreichen Sie den Kundenservice des IDW Verlags unter der Telefonnummer: 0211 / 4561-222.






Titeldetails

  • Stand:
  • Auflage: 1
  • Erscheinungstermin: 07.04.2025
  • Zusatz: Einzelbezug
  • Seitenzahl: folgt
  • ISBN: 978-3-8021-2997-1
  • Ausgabeart:
  • Format: