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IDW Verlautbarungen 93. Ergänzungslieferung November 2024

93. Ergänzungslieferung November 2024 - im Einzelbezug

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IDW Verlautbarungen 93. Ergänzungslieferung November 2024


Das IAASB hat mit ISA 600 (Revised) die Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung grundlegend überarbeitet. Der um nationale Besonderheiten modifizierte ISA [DE] ausgeliefert und gilt nicht nur für die Prüfung eines Konzernabschlusses im Sinne des deutschen Handelsrechts, sondern auch für die Prüfung eines kombinierten Abschlusses sowie für die Prüfung eines Jahresabschlusses, in dem die Finanzinformationen von Einheiten oder Geschäftsbereichen (wie z.B. Niederlassungen oder Geschäftssparten) aggregiert sind.


In der IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk - IDW PS 400 n.F. (10.2021), IDW PS 401 n.F. (10.2021), IDW PS 405 n.F. (10.2021) und IDW PS 406 n.F. (10.2021) - wurden redaktionelle Folgeänderungen aus ISA [DE] 315 (Revised 2019), den IAASB Qualitätsmanagement-Projekten, den IFRS Fondation ® Trade Mark Guidelines, IAS 1 und dem IESBA Code vorgenommen. Die Folgeänderungen betreffen auch die Formulierungsbeispiele für Bestätigungs- bzw.  Versagungsvermerke des unabhängigen Abschlussprüfers.


Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 Abs. 2 KWG, ob die aufsichtlichen Anforderungen an Vorkehrungen der Institute zur Verhinderung von Geldwäsche  und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen eingehalten wurden. Dafür gelten spezifische aufsichtliche Vorgaben (§§ 26, 27 PrüfbV). Der neue IDW PS 527 (10.2024) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen.


Der IDW RS HFA 5 wurde überarbeitet und trägt fortan die Kurzbezeichnung IDW RS FAB 5. Im Fokus der Überarbeitung lag die Stiftungsrechtsreform, durch die das Stiftungsprivatrecht in Teilen reformiert wurde. Gegenüber dem im Dezember 2023 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden nur noch einige klarstellende Ergänzungen bzw. Anpassungen vorgenommen, u.a. bezüglich der Erläuterungen zur Erhaltung des Grundstockvermögens und der Aktualisierung der Fußnoten aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen von weiteren Landesstiftungsgesetzen. 


Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung unterstützt Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dabei werden die Verlautbarungen der EFRAG berücksichtigt. Das IDW fördert damit eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstattung. Die ersten fünf Module des IDW RS FAB 100 (ESRS 1-M1.1 bis 4 und ESRS 1-M2.1) wurden als finale Fassungen verabschiedet.




Bei Fragen zur Einsortierung und Inhalten dieser Ergänzungslieferung wenden Sie sich bitte an Herrn Bramsiepe (stefan.bramsiepe@idw.de oder 0211 4561-257). Bei allen übrigen Fragen erreichen Sie den Kundenservice des IDW Verlags unter Tel. 0211 4561-222.



Titeldetails

  • Stand:
  • Auflage: 1
  • Erscheinungstermin: 16.12.2024
  • Zusatz: Einzelbezug
  • Seitenzahl: 664
  • ISBN: 978-3-8021-2989-6
  • Ausgabeart:
  • Format: