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IDW Verlautbarungen 89. Ergänzungslieferung Februar 2024

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IDW Verlautbarungen 89. Ergänzungslieferung Februar 2024

Der neue IDW Prüfungsstandard: Die formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW PS351 (11.2023)) (Stand: 29.11.2023) regelt die Anforderungen, die der Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat. Er ergänzt IDW PS 350 n.F. (10.2021) (Stand: 29.10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretisiert dessen Tz. 85 und A112. Zusammen mit IDW PS 351 (11.2023) hat der HFA Folgeänderungen in der Tz. 85 des IDW PS 350 n.F. (10.2021) verabschiedet.

Mit dem am 01.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021 wurde das Stiftungsprivatrecht in Teilen reformiert. Hinsichtlich der Rechnungslegung wurden insbesondere Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung erstmals bundeseinheitlich geregelt. Infolgedessen ist der Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) (Stand: 11.12.2023) verabschiedet worden, mit der Empfehlung, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden. 

Mit dem im Wesentlichen am 01.03.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) vom 22.02.2023 wurden in einem neuen Sechsten Buch des UmwG die deutschen Rechtsgrundlagen u.a. für grenzüberschreitende Formwechsel von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU / des EWR geschaffen. Anlässlich dieser Änderung soll IDW RS HFA 41 (Stand: 06.09.2012) um Ausführungen zu den gesetzlich gänzlich ungeregelten Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss erweitert und im Zuge dessen um bestehende Lücken bzw. Unklarheiten in der bisherigen Fassung bereinigt werden. Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 41 n.F.) (Stand: 14.12.2023) anzuwenden.

Der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) (Stand: 22.06.2023) ersetzt die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.05.2018. Er greift in mehreren Textpassagen nun die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie IT- und Cyberrisiken für die Sanierung auf und geht deutlicher als bisher auf bedeutsame steuerrechtliche Aus- und Folgewirkungen ein, die den Sanierungserfolg erheblich beeinflussen können.  Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Abschlussprüfung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW PH 9.100.1) (Stand: 29.11.2006) ersatzlos aufgehoben. Er hat im Zusammenhang mit der verpflichtenden Erstanwendung der ISA [DE] bei Non-PIE und mit der Möglichkeit zur Anwendung der IDW PS KMU keine Bewandtnis mehr. 

Seit dem 01.05.2023 sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet, gemäß § 8a Abs. 1a BSIG Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen. Zum Einsatz solcher Systeme hat das BSI eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wurde der IDW PH 9.860.2 überarbeitet und in der Neufassung IDW Prüfungshinweis: Die Prüfung der von Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8a Abs. 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen (IDW PH 9.860.2 (11.2023)) (Stand: 28.11.2023) um die Anforderungen aus der Orientierungshilfe und bei- spielhafte Prüfungshandlungen ergänzt. 

 IDW PH 9.970.20 (01.2024) (Stand: 15.01.2024) zu den Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG wurde um Ausführungen zur Prüfung i.Z.m. Härtefallanträgen nach § 67 Abs. 2 i.V.m. § 32 Nr. 1 Buchst. c EnFG ergänzt. Insbesondere wurde eine Anlage 2 mit einem Formulierungsvorschlag für einen korrespondierenden Prüfungsvermerk sowie mit einem Muster für eine Aufstellung i.Z.m. einem Härtefallantrag aufgenommen. Der IDW PH 9.970.20 (01.2024) (Stand: 15.01.2024) hebt den IDW PH 9.970.20 (3.2023) (Stand: 17.03.2023) auf. 

 Seit dem 01.01.2023 sind die Mitteilungspflichten von Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Förderung von EEG-Anlagenbetreibern nicht mehr im EEG 2023 geregelt, sondern im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Vor diesem Hintergrund wurde der neue IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2023 (IDW PH 9.970.21 (01.2024)) (Stand: 15.01.2024) erarbeitet. Er ersetzt IDW PH 9.970.11 (02.2023) (Stand: 14.02.2023).

 IDW PH 9.970.32 (12.2023) (Stand: 11.12.2023) zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG 2023 i.Z.m. der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern und IDW PH 9.970.34 (12.2023) (Stand: 11.12.2023) zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2023 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV der Abrechnungen und Nach- weise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen wurden aufgrund von Gesetzesänderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes aus dem Jahr 2022 aktualisiert (insbesondere durch die Änderung der Kurzbezeichnung des Gesetzes: KWKG 2023 statt wie bisher KWKG 2020). Im Rahmen dessen sind auch einige Formulierungen, die sich auf Prüfungshandlungen beziehen, geändert worden. Die Aktualisierung des IDW PH 9.970.32 (12.2023) wurde außerdem dazu genutzt, einige Ausführungen zur Prüfung der Prognoserechnung an die Formulierungen des IDW PH 9.970.31 (03.2023) anzupassen. 

Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ab der Berichtsperiode 2024 ein wachsender Kreis von Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht aufzunehmen. Der IDW Praxishinweis: Ausgestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Beachtung des IDW PS 982 (IDW Praxishinweis 4/2023) (Stand: 08.12.2023) konkretisiert, wie die Grundsätze des IDW PS 982 zur Prüfung des IKS des internen und externen Berichtswesens bei der Prüfung eines IKS zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts angewendet werden können. 

Bei Fragen zur Einsortierung und Inhalten dieser Ergänzungslieferung wenden Sie sich bitte an Herrn Bramsiepe (stefan.bramsiepe@idw.de oder 0211 4561-257). Bei allen übrigen Fragen erreichen Sie den Kundenservice des IDW Verlags unter Tel. 0211 4561-222.

 

 

 

 

 

 

 

Titeldetails

  • Stand:
  • Auflage:
  • Erscheinungstermin: 19.04.2024
  • Zusatz: Einzelbezug
  • Seitenzahl: 634
  • ISBN: 978-3-8021-2961-2
  • Ausgabeart:
  • Format: